Was ist ein Gefahrstofflager?
Ein Gefahrstofflager dient zum Lagern von Gefahrstoffen und muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese hängen ab von Art, Menge und Einstufung der zu lagernden Gefahrstoffe. In jedem Fall müssen Gefahrstoffe so gelagert werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet werden. Außerdem muss die Umwelt vor negativen Einflüssen geschützt werden. Am Arbeitsplatz dürfen nur begrenzte Mengen an Gefahrstoffen vorgehalten werden. Ihre Menge richtet sich nach dem Volumen, das für den Fortgang der Tätigkeiten notwendig ist.
Gefahrstofflager müssen ausreichend beleuchtet und belüftet werden können. Der Fußboden muss dicht und beständig gegen Gefahrstoffe sein. Er darf nicht saugfähig sein. Nicht zuletzt müssen Löscheinrichtungen vorhanden sein (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Löschsand, Bindemittel). Zudem muss das Lager regelmäßig geputzt werden.
Die Regale in einem Gefahrstofflager müssen über einen Anfahrschutz verfügen, die Ware gegen Herausfallen schützen, standsicher und ausreichend statisch belastbar sein.
Der Lagerhalter muss ein Gefahrstoffverzeichnis führen, aus dem die folgenden Angaben hervorgehen: Bezeichnung der Gefahrstoffe und deren Einstufung samt gefährlicher Eigenschaften, gelagerte Mengen und Lagerorte. Das Gefahrstoffverzeichnis führt alle im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe auf.
In Abschnitt 2 der TRGS 510 (Technische Regeln Gefahrstoffe) ist geregelt, an welchen Orten Gefahrstoffe gelagert werden dürfen:
- Gebäude
- Bereiche oder Räume in Gebäuden
- Bereiche im Freien
- Container
- Schränke
Folgende Orte eignen sich hingegen nicht für das Lagern von Gefahrstoffen:
- Verkehrswege (zum Beispiel Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten)
- Pausen-, Sanitäts- oder Sanitärräume
- Arbeitsräume (hier sind Gefahrstoffe gesondert zu lagern wie zum Beispiel in speziellen Sicherheitsschränken)