Was versteht man unter einem Inventar?
Im Rechnungswesen ist das Inventar ein Bestandsverzeichnis aller Vermögengegenstände und Verbindlichkeiten eine Unternehmens.
Unternehmen sind laut HGB §240 zum Aufstellen eines Inventars verpflichtet. Dies muss am Ende von jedem Geschäftsjahr sowie zur Neugründung oder Auflösung einer Firma geschehen. Das Inventar ist die Grundlage für den Jahresabschluss.
Das Inventar unterteilt sich in drei Teilbereiche:
- Vermögen
- Schulden
- Eigenkapital (Reinvermögen)
Das Vermögen unterteilt sich wiederum in Anlage- und Umlaufvermögen.
Im Gegensatz zur Bilanz gibt das Inventar detaillierte Einblicke in die vorhandenen Vermögensgegenstände und die Schuldenlast eines Unternehmens. In der Bilanz tauchen Vermögen und Verbindlichkeiten nur als die jeweiligen Gesamtwerte auf.
Der Begriff Inventar kommt aus dem Lateinischen. Übersetzt bedeutet Inventarium die „Gesamtheit des Gefundenen“. Das Inventar wird im Zuge der Inventur (siehe auch Stichtagsinventur) ermittelt, wobei es verschiedene Verfahren gibt.