Kennzeichnungspflicht: Für eine ordnungsgemäße Logistik unerlässlich
Sowohl in der Logistik als auch in Bezug auf innerbetriebliche Logistik (Intralogistik) kommt es auf eine ordentliche, sachgerechte Kennzeichnung von Waren und Gütern an. Die Kennzeichnung verfolgt das Ziel, Produkte zu kategorisieren (in sich schlüssig) und eine Systematik zu etablieren, die hilft, Schwachstellen zu identifizieren. Während die Kennzeichnung damit ein Ordnungsprinzip der innerbetrieblichen Lagerhaltung ist, geht die Kennzeichnungspflicht einen Schritt weiter.
Beispiel Gefahrengüter: Mit den Vorschriften zur Risikominimierung bei Gefahrguttransporten, 1986 von der EU als verbindliche Rechtsgrundlage erlassen und unter der Bezeichnung ADR bekannt, findet eine Definition von Gefahrgütern statt. Das Prinzip: Gefährliche Stoffe oder Gegenstände, die potenziell mit einer erhöhten Achtsamkeit behandelt werden müssen, werden dabei ausgezeichnet.
Dazu zählen:
- Gase und Gasgemische
- Toxische und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Wasser- und umweltgefährdende Stoffe
- Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper
- Radioaktive und ätzende Stoffe
- Entzündbare flüssige und feste Stoffe
Wichtig: Der Transport von Gefahrgütern, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen, ist zudem gebunden an zahlreiche Vorschriften und Schulungen. Eine sog. ADR-Schulung ist damit z. B. für LKW-Fahrer nötig, sie thematisiert die wesentlichen Verhaltensweisen im Umgang mit Gefahrenstoffen. Die ADR sieht eine Einordnung in insgesamt neun Hauptklassen vor, je nach Entzündbarkeit, Toxizität und Aggregatzustand.