Was versteht man unter einer Stichtagsinventur?
Bei der Stichtagsinventur werden die Warenbestände mengen- und wertmäßig am Ende des Geschäftsjahres festgestellt. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, dann ist der Stichtag in der Regel der 31. Dezember.
Innerhalb der Stichtagsinventur kann die Vollinventur und die Stichprobeninventur unterschieden werden. Bei der Vollinventur müssen sämtliche Artikel gezählt werden, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch viele Fehlerquellen enthält. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Stichprobeninventur. Diese ist laut Paragraph 241 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für Lager mit mindestens 1.000 Positionen zugelassen. Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand demnach auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden. Grundlage dafür ist das Phänomen, dass etwa 20 Prozent aller Lagerpositionen 60 bis 95 Prozent des Lagerwertes repräsentieren.
Voraussetzungen für eine Stichprobeninventur:
- Das Lager enthält mindestens 1.000 Positionen
- Im Lager wird ein IT-basiertes, zuverlässiges Lagerbestandsführungssystem eingesetzt
- Die verwendeten Verfahren für das Durchführen der Stichprobeninventur müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen
- Die Qualität des aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen
- Die vorgesehene Inventursoftware muss durch eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft zertifiziert sein
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, führt die Stichprobeninventur zu wesentlich genaueren Ergebnissen. Stichprobeninventurverfahren prüfen die Übereinstimmung der Buchwerte mit dem tatsächlichen Bestand im Lager. Ist diese Übereinstimmung hinreichend, wird der Buchbestand in das Inventar übernommen.
Die Bestandssicherheit ist nicht in allen Lagertypen gleich. So hat etwa ein konventionelles Lager in der Regel mehr Unsicherheiten als ein automatisches Lager. Für konventionelle Läger empfiehlt sich daher die Stichprobeninventur per Hochrechnung. Hier gelten größere Toleranzen als beim Sequenzialtest – dafür liegt der Zählaufwand bei etwa 5% bis 10% der Lagerpositionen.
Läger mit hoher Bestandssicherheit eignen sich für den strengeren Sequenzialtest. Das betrifft insbesondere automatische und besonders akribisch geführte Läger. Hier reichen im Idealfall 30 Stichproben zum Inventurabschluss, dafür dürfen dann keine Abweichungen vorliegen. Zur Entschärfung dürfen auch Toleranzen akzeptiert werden, dann beginnt der Test jedoch mit 55 Stichproben.