Was ist ein Transportunternehmen?
Transportunternehmen transportieren Personen oder Güter und nutzen dabei die Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser oder Luft. Im gewerblichen Güterverkehr bezeichnet man Transportunternehmen in der Regel als Frachtführer. Der Frachtführer transportiert und liefert gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut per LKW, Schienenfahrzeugen, Binnenschiffen oder Flugzeugen. Seine Tätigkeiten beruhen auf einem Frachtvertrag gemäß § 407 HGB. Darin ist geregelt, dass der Frachtführer die übernommenen Waren zum Zielort transportieren und dort an den Empfänger übergeben muss. Sollten dabei Hindernisse auftreten, muss der Frachtführer gemäß § 419 HGB Anweisungen des Auftraggebers erfragen.
In der Umgangssprache werden die Begriffe Transportunternehmen, Güterkraftverkehrsunternehmen oder Frachtführer oft mit dem Begriff Spedition gleichgesetzt, was jedoch nicht korrekt ist. Im Gegensatz zum Transporteur, Güterkraftverkehrsunternehmer oder Frachtführer ist der Spediteur gemäß § 453 HGB ein Geschäftsbesorger. Ein Spediteur organisiert demnach den Versand von Gütern und beauftragt dabei Frachtführer oder Reedereien. Wenn ein Spediteur Transporte mit einem eigenen Fuhrpark auch durchführt, handelt es sich um einen Selbsteintritt gemäß § 458 HGB. Beim Selbsteintritt haftet der Spediteur wie ein Frachtführer.
Transportunternehmen und die jeweils eingesetzten Transportmittel:
- Güterkraftverkehrsunternehmen (LKW)
- Eisenbahnverkehrsunternehmen (Güterzug, Personenzug)
- Luftverkehrsunternehmen (Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff)
- Reederei (Schiff, Fähre)
- Autovermietung Personenkraftwagen, Kleintransporter, Taxi
- Verkehrsbetrieb (Omnibus, Straßenbahn)