Verzichtskunde: Keine zusätzliche Absicherung durch die Transport- oder Speditionsversicherung
Ein sog. Verzichtskunde bzw. Verbotskunde ist ein Auftraggeber, der Leistungen eines Spediteurs in Anspruch nimmt, gleichzeitig aber auf einen Versicherungsschutz bei Transport und Lagerung verzichtet. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, das transportierte Gut separat abzusichern – typischerweise im Rahmen einer sog. Schadens- oder Speditions-Versicherung.
Wichtig: Die allgemeinen Regelungen gehen dahin, dass der Spediteur grundsätzlich berechtigt, aber eben nicht verplfichtet ist. Es kommt darauf an, ob die Versicherungs des Gutes im Interesse des Kunden liegt. Üblicherweise kann dies angenommen werden, wenn bei früheren Aufträgen eine Versicherung „besorgt“ wude oder aber ein Warenwert angegeben wurde. Näheres regeln die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, z. B. die ADSp 2017.
Der Verzichtskunde bzw. Verbotskunde untersagt dem Spediteur aktiv, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu organisieren. Üblicherweise besteht dann eine eigene Generalversicherung des Kunden bzw. Auftraggebers der Spedition.