Was wird unter Werkverkehr verstanden?
Als Werkverkehr bezeichnet man Güterverkehr der zwischen verschiedenen Standorten desselben Unternehmens stattfindet, für das Unternehmen aber nur eine Hilfstätigkeit darstellt. Von Bedeutung ist hierbei, dass dieser Verkehr mit unternehmenseigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchgeführt wird. Obwohl dieser Verkehr keiner Erlaubnis bedarf, muss er dennoch behördlich gemeldet werden.
Vom Speditionsverkehr grenzt sich der Werkverkehr insofern ab, als dass es sich beim Speditionsverkehr nicht um eine Hilfstätigkeit handelt, sondern um geschäftsmäßigen Transport.